Informationen bezüglich Covid-19

Wir halten uns an die Vorgaben und Weisungen des BAG (Bundesamt für Gesundheit) und des Kantons Luzern. Als soziale Einrichtung hat das Jugenddorf geöffnet und stellt die Betreuung der anvertrauten Jugendlichen sicher.

  • In allen Innenräumen des Jugenddorfes, sofern sich mehr als eine Person darin aufhält, sowie im Schulunterricht gilt die Maskentragpflicht.
  • Für Mitarbeitende auf den Wohngruppen gilt eine Maskentragpflicht.
  • Im Aussenbereich gilt die Maskentragpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Jugendliche in einem Lehrverhältnis arbeiten weiterhin in den Betrieben unter Einhaltung des Schutzkonzeptes. Die Beschulung erfolgt nach Vorgaben der Berufsfachschule.
  • Vorstellungen/Aufnahmegespräche finden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes des Jugenddorfes statt. Es gilt eine Maskentragpflicht. Neuaufnahmen sind jederzeit gewährleistet.
  • Standortbestimmungen finden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes des Jugenddorfes statt. Es gilt eine Maskentragpflicht.
  • Die Cafeteria Verwaltung ist für externe Gäste  wieder geöffnet, es gelten die Schutzbestimmungen der Gastronomie. Wir bieten auch weiterhin Take Away an.
  • Besuche im Jugenddorf sind von Eltern und Angehörigen der Jugendlichen möglich. Die Besuche müssen bei den Wohngruppen vorangemeldet werden und finden in den Räumlichkeiten der Verwaltung statt.
  • Externe Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Weiterbildungen etc.) im Jugenddorf sind unter Einhaltung der Vorgaben des BAG und des Kantons Luzern möglich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 041 925 78 78 gerne zur Verfügung.